Evangelische, staatlich anerkannte Privatschule des Rauhen Hauses.

Unsere Aufnahmebedingungen

Für die Aufnahme in den Hort ist ein Kita-
Gutschein erforderlich.
Bitte wenden Sie sich an ihr örtliches Jugendamt, um feststellen zu lassen, ob Sie einen Anspruch auf einen Gutschein haben. Voraussetzung ist in der Regel die Berufstätigkeit von Alleinerziehenden, bei Elternpaaren von beiden Eltern.
In Einzelfällen erhält man auf Grund eines besonderen pädagogischen Bedarfs des Kindes einen Gutschein.
Im Jugendamt wird auch der Eigenbeitrag der Eltern, je nach Einkommen, für den Hortplatz berechnet.

Eltern und Fachkräfte des Horts arbeiten in einer Erziehungspartnerschaft zusammen.
Auf Elternabenden werden die Eltern regelmäßig über Ziele und Inhalte der Arbeit informiert.
Die Beteiligung der Eltern an der Weiterentwicklung des Konzepts ist gewünscht und wird gefördert.